Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hebamme Sharon Heidelbach
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1. Allgemeines/Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurse, sowie alle Leistungen für mich als freiberuflich arbeitende Hebamme. Der Umfang meiner Leistungen (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf meiner Internetseite veröffentlichten Version.
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2. Anmeldung
Die Ankündigung einer Veranstaltung erfolgt über meine Internetseite, oder gegebenenfalls auch über Flyer, und ist unverbindlich. Die Ankündigung einer Veranstaltung ist eine unverbindlich Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angbotes durch den Anmeldenden.
Die Anmeldung durch die Teilnehmerin erfolgt online über das Anmeldeformular auf meiner Homepage. Mit Zusendung einer Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
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3. Bezahlung des Rückbildungskurses
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat Versicherte erhalten eine Rechnung gemäß der Hebammengebührenordnung NRW.
Zusätzlich erhebe ich bei Anmeldung eine Kaution in Höhe von 60€. Versäumte Kursstunden können durch die Krankenkasse nicht abgerechnete werden und werden daher, nach der aktuell gültigen Hebammengebührenverordnung (bei Privatpatientinnen der 1,8fache Satz) berechnet, und von der gezahlten Kaution einbehalten. Bei Beendigung des Kurses wird jeder Teilnehmerin diese anteilig der Kurspräsenz von mir zurück überwiesen.
Zahlungsmodus und Zahlungsdaten werden in der Anmeldebestätigung angegeben.
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4. Stornierung
Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebe ich keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
5. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.
6. Kursteilnahme
Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine schwerwiegende Erkrankung dar, attestiert durch einen Arzt.
7. Veranstaltungsvoraussetzung
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern erreicht ist.
8. Wechsel der Kursleitung und -zeiten
Ich behalte mir vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.